wurde am 04.08.1956 in Ellwangen/Jagst geboren. Nach dem Abitur und anschließendem zweijährigem Wehrdienst studierte er in Tübingen und München Rechtswissenschaften. 1982 legte Herr Rechtsanwalt Dr. Rohloff die erste juristische Staatsprüfung ab, 1985 das zweite Staatsexamen. 1991 promovierte Herr Rechtsanwalt Dr. Rohloff auf dem Gebiet des Staatsrechts an der Universität Augsburg.
Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 2000 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Rohloff zum Notar bestellt.
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohloff ist mit Frau Rechtsanwältin Dr. Dienst-Rohloff verheiratet und hat 2 erwachsene Söhne.
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rohloff ist seit 2003 Mitglied des Aufsichtsrates der Frankfurter Volksbank eG, seit 2016 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Vorstandsmitglied der Notarkammer Frankfurt und Mitglied im Limburger Anwaltverein e.V.
Herr Notar Dr. Winfried Rohloff berät sie in allen notariellen Angelegenheiten, ob beim Grundstückskauf, Hauskauf, Wohnungskauf oder sonstigen Immobiliengeschäften, bei der Gründung von Unternehmen wie zum Beispiel einer GmbH, oder der Errichtung eines Testaments oder Ehevertrages, einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Benötigen Sie als Bauherr, Projektentwickler oder Bauträger, als Bauunternehmen, Handwerksbetrieb, Architekt oder Fachplaner rechtlichen Beistand? Herr Rechtsanwalt Dr. Winfried Rohloff steht Ihnen aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung im zivilen Baurecht kompetent in allen Fragen rund um die Immobilie und beim Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien mit Rat und Tat zur Seite. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:
privates Baurecht nach BGB und VOB/B
Architekten- und Ingenieurrecht und HOAI
Bauträgerrecht und Wohnungseigentumsrecht
baubegleitende Beratung vom Projektbeginn bis zur Abnahme
Vertragsprüfung- und Gestaltung
Beratung beim Immobilienkauf- und Verkauf
Haftungs- und Gewährleistungsfragen
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Winfried Rohloff ist die umfassende Beratung mittelständischer Unternehmen in allen Geschäftsbereichen sowie von Unternehmern und Privatpersonen in allen erbrechtlichen Fragen.