Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei in Weilmünster unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. 

Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass 

  • das Arbeitsgericht Wiesbaden für Rechtsstreitigkeiten der in den umliegenden Gemeinden Weilmünster, Weilburg, Villmar, Löhnberg, Weinbach, Merenberg und Mengerskirchen, Beselich, Runkel, Selters, Limburg ansässigen Betriebe zuständig ist,
  • das Arbeitsgericht Gießen für Rechtsstreitigkeiten der in den Gemeinden Waldsolms, Lahnau, Hohenahr, Schöffengrund, Hüttenberg, Langgöns, der Städte Braunfels, Wetzlar, Linden und Gießen ansässigen Betriebe,
  • das Arbeitsgericht Frankfurt für Rechtsstreitigkeiten der in den Gemeinden Weilrod, Schmitten, den Städten Usingen, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach Bad Homburg, ansässigen Betriebe. 

Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht geht es vor allem um folgende Themen:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts (Fragen der Arbeitszeitgestaltung, des Arbeitszeitrecht, Lohn- und Gehaltsfragen, Versetzung oder Urlaubsgewährung oder -abgeltung, Abmahnungen, Formulierungen im Arbeitszeugnis, im Zwischenzeugnis, Mobbing am Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz, Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Beratung von Betriebsräten (Schulungsansprüche, Beachtung BetrVG durch den Arbeitgeber, Mitbestimmungsrechte und –pflichten) 
  • Beendigung von Arbeitsverträgen (Aufhebungsverträge mit und ohne Abfindungen, Vermeidung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit und andere Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Vorbereitung von Kündigungen (allgemeiner Kündigungsschutz, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle rechtlichen Formalitäten der Betriebsratsanhörung)
  • Kündigungsschutzprozesse (vorhandene Abmahnungen, erfolgte Anhörung des Betriebsrats, Sozialauswahl beachtet)
  • Arbeitsgerichtliche Prozesse (Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Diskriminierungsstreitigkeiten).

Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder wir korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei, wenn dies angezeigt und sinnvoll ist.

Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie wie bereits erwähnt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Wir sind als Rechtsanwälte verpflichtet für Sie den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. 

Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. 

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.