Ihr Recht im Urlaub

Frühling steht vor der Tür. Das Fernweh erwacht, und die Reisezeit beginnt. In diesem Zusammenhang ergeben sich seitens enttäuschter Urlauber immer wieder rechtliche Probleme, z.B. wegen Reisemängel, Flugverspätung oder Gepäckverlust.

Das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt – mit wenigen Ausnahmen - nur bei Pauschalreisen. Unter Pauschalreise versteht man ein Leistungspaket (z.B. Flugreise mit Hotelaufenthalt). Alleiniger Vertragspartner und Adressat für Mängelrügen, Kündigungen etc. ist hier der Reiseveranstalter, nicht das Reisebüro oder der Hotelier.